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Thema:  Gesundheitliche Beeinträchtigungen durch den Windkraftpark

 „Windkraftanlagen haben schon allein wegen ihrer Größe (185 Meter) und der betriebswirtschaftlichen Notwendigkeit, windgünstige Bedingungen zu nutzen, eine herausgehobene  Stellung in der Landschaft. Sie erzeugen darüber hinaus Lärm, verursachen Schattenwurf und Discoeffekt, bringen durch die Drehbewegung der Rotoren Unruhe in die Landschaft und können sich negativ auf die Flora und Fauna auswirken“ (Quelle – Information des Planungsverbandes Industrieregion Mittelfranken – 15. Änderung des Regionalplans Industrieregion Mittelfranken vom 06.04.2010). 

BEWERTUNG: Die Rotorflügel sind exzellente Erzeuger von Lärm und luftgeleitetem Infraschall. Hören heißt Luftschwingungen auffangen und auf Nerven übertragen. Menschen können Töne im Bereich von 20 – 16.000 Hz hören. Fre-quenzen unterhalb der menschlichen Hörgrenze werden als Infraschall be-zeichnet. Wir können Infraschall also nicht hören, aber unser Körper kann ihn fühlen. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass Infraschall und Lärm Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Dazu zählen Taubheit, psycho-mentale Störungen wie Angst, Appetitlosigkeit, Benommenheit, Ermüdung, Konzen-trationsminderung, Kopfschmerz, Verminderung der Lei-stungsfähigkeit, Lethargie, Magenbeschwerden, Ohrendruck, Reizbarkeit und Schlafstörungen (Quelle: Dr. Reinhard Bartsch – Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Institut für Arbeits-, Sozial- und Umwelt-medizin an der Universität Jena – 15 Jahre Forschung über extraaurale Lärmwirkungen / Pierpont - Wind Turbine Syndrome).  

Hinzu kommen Schattenwurf (Ottensoos liegt im Norden der geplanten Windkraftanlagen) und Blinkeffekte durch die drehenden Rotoren.

Die Abstandflächen der WK 25, 26 und 27 zu Ottensoos (ca. 880 Meter) werden aufgrund der gesundheitlichen Auswirkungen für viel zu gering angesehen. In der naturwissen-schaftlichen Literatur werden zur Schadensabwehr und Risikovorsorge verschiedene Maßnahmen erwogen. Eine wesentliche Maßnahme ist, die Schutzabstände von 800 Metern, als sachfremd und unzureichend aufzugeben. Von wissenschaftlicher Seite wird ein Mindestabstand von 2,5 Km zur Wohnbaufläche empfohlen. (Quelle: Quambusch/Lauffer – Infraschall von Windanlagen als Gesundheitsgefahr vom 08/2008). In der derzeit laufenden Petition 24 beim deutschen Bundestag werden 1.500 Meter oder die 10-fache der Anlagenhöhe als Mindestabstand gefordert. Die Landesregierung Nordrhein-westfalen hat 2005 in einem Windkraftanlagen-Erlass bei der Regional- und Bauleitplanung ein Mindestabstand von 1.500 m zu Wohngebieten empfohlen.

 

Thema: Landwirtschaftliche Beeinträchtigung durch den Windkraftpark

Die Region Mittelfranken zählt zu den Landschaftsräumen mit sehr niedrigen Windstärken. Bei einer vorherrschenden Windstärke von durchschnittlich 3,4 – 3,8 m/s kommen nur Windräder für Schwachwindgebiete in Frage. Diese zeichnen sich u.a. durch extreme Höhe (ca. 180 Meter) und einen größeren Rotordurchmesser (90 Meter) aus. Die windhöffigsten Bereiche in der Fran-kenalb konzentrieren sich auf Hochflächen und Kuppen. Hier ist jedoch die Fernwirkung erheblich. Diese bedeutet einen massiven Einschnitt in die bisher noch relativ unbelastete Landschaft. Noch sind die Orte durch keine über-mäßige Siedlungserweiterung verändert. Die umgebene Landschaft fränkischer Streuobstwiesen und Felder ist in ihrer Authentizität überliefert. Historische Wohnhäuser werden auf diese Weise komplett entwertet. Die Errichtung von Windkraftanlagen an ungeeigneten Orten kann auch die Lebensgrundlage von Tieren massiv verschlechtern. In Natur- und Vogel-schutzgebieten ist der Bau und Unterhalt von Windparkanlagen z.B. gesetzlich verboten. Problematisch für Fledermäuse – wie sie bei uns noch häufig vor-kommen - ist insbesondere die Nähe der Anlagen zu Wäldern und Gehölzen. Technische Möglichkeiten zur Vermeidung von Kollisionen mit Vögeln, sind bereits verschiedentlich ohne großen Erfolg erprobt worden. Die Geschwindigkeit, mit der die Rotoren sich bewegen, können die Tiere nicht kalkulieren. 
 

BEWERTUNG: Windkraft und Naturschutzbelange müssen besser aufeinander abgestimmt werden. Die Standorte der Windkraftanlagen 25, 26 und 27 sind auf der Hochfläche des Voralblandes südlich von Ottensoos vorgesehen. Hier ist das ge-samte Panorama der Fränkischen Alb zu überblicken: Moritzberg, Rothenberg, Glatzenstein, Nonnenberg, Buchenberg und Hansgörgel. Diese Bergrücken waren bislang wegen ihrer exponierten Lage aus Landschaftsschutzgründen von Bebauung freizuhalten. Gerade in Gebieten, wie Ottensoos, Schönberg und Weigenhofen die sich als historische Kulturlandschaft (Landschaftsteil, der Zeugnis vom Umgang früherer Generationen mit Natur und Landschaft ist) auszeichnen, sollten keine Windkraftanlagen errichtet werden. Raumbedeutame Windkraftanlagen sollen im Hinblick auf den Schutz von Mensch und Natur in geeigneten Teilbereichen konzentriert werden. Landschaftsbild und Erholung sind ein zu hohes Gut, als dass man so leichtfertig damit umgehen darf. 


Thema: Wirtschaftlicher Schaden für Bürger und die Gemeinde durch den Windkraftpark

Der Naherholungsfaktor einer Kulturlandschaft geht verloren, wenn sie technisch ver-fremdet wird, und damit der Unterschied zu den Ballungsräumen schwindet. Die Er-richtung der Windkraftanlagen auf den ausgewiesenen Gebieten WK 25, 26 und 27 stellt eine wesentliche Veränderung der Landschaft dar. Eine Wertminderung von Grund und Boden ist die Konsequenz. Immobilienpreise in der Nähe von Windkraftanlagen können zwischen 10-35% sinken. Je näher die Anlagen an den Siedlungen stehen, desto größer ist die Entwertung der Immobilien. Für Gemeinden mit rd. 2.000 Einwohnern, in deren Nähe Windkraftanlagen errichtet wurden, kann sich ein Wertverlust von insgesamt mehreren Millionen Euro ergeben. Für die jeweiligen Grundstückseigentümer können also z.T. erhebliche Vermögensminderungen eintreten. Auch Mieter für Wohnungen etc. dürften ungleich schwieriger zu finden sein, was sinkende Mieteinnahmen bedeutet. Gastronomie und Tourismus können leiden, da der Standort stark an Attraktivität einbüßt und sowohl Naherholungssuchende  als auch  Freizeitnutzer sich ein anderes Gebiet suchen. Dies kann die wirtschaftliche Attraktivität der Region für Betreiber aus den genannten Branchen stark vermindern und dadurch lokale Arbeitsplätze vernichten.

 
BEWERTUNG: Es bleibt zu hoffen, dass die Gerichte zur Überzeugung kommen, dass Wertminderungen der Immobilien und auch die Belastung durch gefährlichen Infraschall den betroffenen Bürgern nicht zuzumuten sind. Denkmalschutz gilt seit Ende 2009 als drittschützend. Die feingliedrige Fränkische Alb gibt es nur einmal. Hier gerät nichts ins Übermaß. Dies wissen die hier lebenden Men-schen zu schätzen. Die Unverwechsel-barkeit stellt die Pfunde, mit denen die lokale Politik wuchern sollte. Unsere Landschaft, die noch an-nähernd frei ist von Zersiedlung und gesegnet mit historisch gewachsener Denkmal- und Naturlandschaft, ist unser Standortfaktor. 

 
Thema: Wirtschaftlichkeit der Windkraftanlagen in diesem Gebiet

Die Effizienz von Windkraftanlagen ist schwer kalkulierbar, da sie von der Entwicklung des Wetters abhängig ist: So wurde im windschwachen Jahr 2009 in Deutschland 2,8 Mrd. kWh weniger erzeugt als 2008, obwohl sogar 952 Windkraftanlagen neu errichtet wurden und damit der Netto-Leistungszubau von 1.649 MW in 2008 auf 1.880 MW in 2009 ge-stiegen ist. Wenn der Wind aber kräftig weht und gewaltige Mengen Ökostrom in die Netze eingespeist werden fehlen Leitungen, intelligente Netzschaltungen und vor allem Anlagen, die in der Lage wären, den Ökostrom in windstarken Zeiten zu speichern, um ihn bei Bedarf später wieder ins Netz einzuspeisen. Die fatalen Folgen zeigen sich, wenn eine schwache Stromnachfrage auf hohe Windstrommengen trifft. Dann müssten die Betreiber von Kohle- oder Atomkraftwerken vom Netz gehen. Ein An- und Abschalten ist aber zu langwierig und zu teuer. Die Konsequenz dieses Verhaltens: Die Strommenge steigt  in kürzester Zeit rapide an, Netze werden instabil, die Preise brechen ein, die Strompro-duzenten bieten den Kunden schließlich sogar Geld an, damit diese die überschüssigen Strommengen abnehmen. Dieses passiert im letzten Jahr von September bis Dezember an 29 Tagen. Aufgrund der unvorherseh-baren Windverhältnisse müssen die großen Stromnetzbetreiber zur einge-speisten Strommenge aus Windkraftanlagen die gleiche Strommenge durch parallel betriebene Regelkraftwerke vorhalten, um auf plötzliche Spannungs-schwankungen im Stromnetz sofort reagieren zu können. Dieses ist nicht ohne Kostenaufwand - aus diesem Grund hat der Besitzer des größten deutschen Stromnetz, RWE Net, eine Verteuerung des Stroms angekündigt. Ökostrom hat in Deutschland eine gesetzlich festgeschriebene Sonderstellung. So erhalten Wind-stromanbieter eine Art Mindestvergütung, die derzeit noch deutlich über den jeweiligen Börsenpreisen liegt. Die Differenz bezahlen die Stromkunden – auch wenn der Ökostrom gar nicht in Deutschland verbraucht wird.

BEWERTUNG: Die Wirtschaftlichkeit der Windkraftanlagen ist in Frage zu stellen. Die Ausweisung von Vorranggebieten ist nicht sachgerecht, bevor nicht der bislang schon gewonnene Ökostrom entsprechend gespeichert werden kann. Zunächst ist die notwendige Infrastruktur für die bestehenden Anlagen auszubauen. Die Fränkische Alb sollte nicht geopfert werden für einen äußerst zwiespältig zu betrachtenden Gewinn alternativer Stromversorgung, deren Planung zumeist lediglich ökonomisch ausgerichtet ist.